Ausstattung im Homeoffice
Homeoffice: Muss mein Arbeitgeber die Ausstattung bezahlen?
In Bürojobs kommt es häufiger vor, dass Angestellte von zu Hause aus arbeiten und sich so den Weg ins Büro sparen. Allerdings brauchen die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz trotzdem eine geeignete Ausstattung und auch die Kosten für den Stromverbrauch steigen möglicherweise. Muss der Arbeitgeber dafür aufkommen und wenn ja, welches Recht habe ich auf geeignetes Mobiliar? Lesen Sie in diesem Blogbeitrag alles zur Homeoffice-Ausstattung.
Wer trägt die Kosten für das Homeoffice?
Tatsächlich ist es so, dass Arbeitgeber grundsätzlich für die Ausstattung des Homeoffice ihrer Angestellten verantwortlich sind. Darunter fallen sowohl technische Gegenstände als auch geeignete Möbelstücke. Aber in welchen Fällen muss der Arbeitgeber die Kosten tragen?
Anordnung der Heimarbeit
individuelle Absprachen
abweichende Regelungen in Krisenfällen
Allgemein gilt, dass Arbeitgeber für alle anfallenden Ausstattungskosten aufkommen müssen, wenn das Homeoffice aufgrund ihrer eigenen Anweisung stattfindet. Sollte sich der Arbeitnehmer aber freiwillig dazu entschieden haben, dass er dauerhaft von seinem Zuhause aus arbeiten möchte, ist der Vorgesetzte nicht verpflichtet, dem Angestellten die Ausstattung für den Heimarbeitsplatz zu stellen. Natürlich kann ein Arbeitgeber trotzdem einen Teil beitragen, wenn die Möglichkeit besteht. In einem Krisenfall wie der Corona-Pandemie, in dem viele zu Heimarbeit wechseln mussten, werden individuelle Regelungen zur Kostenübernahme getroffen.
Was muss der Arbeitgeber für Homeoffice bereitstellen?
Sollte der Arbeitgeber die Heimarbeit angeordnet haben, ist er verpflichtet die folgenden Dinge für den Arbeitnehmer bereit zu stellen:
geeigneter Schreibtisch
ergonomischer Schreibtischstuhl
Bildschirm und/oder Laptop zum mobilen Arbeiten
Tastatur und Maus
Außerdem ist der Arbeitgeber für die Pflege und Wartung der technischen Geräte zuständig und muss auch für die Kosten von Verbrauchsmaterialien wie Druckerpapier und -tinte aufkommen. Ein häufiges diskutiertes Thema ist auch der steigende Stromverbrauch und erhöhte Internetkosten aufgrund besserer Verträge. Tatsächlich können auch diese Posten dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden. Allerdings ist es etwas schwierig, den genauen Betrag festzumachen, den das Homeoffice verbraucht, weswegen viele Betriebe dem Arbeitnehmer einen monatlichen Pauschalbetrag für Strom und Internet zahlen.
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